Dem Elferrat (Hofstaat) gehören alle Mitglieder über 18 Jahre an, die sich während des
Faschings bei Einzügen aktiv betätigen.
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Dem Elferrat (Hofstaat) gehören alle Mitglieder über 18 Jahre an, die sich während des
Faschings bei Einzügen aktiv betätigen.
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